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AG Mühldorf (2 C 63/94) | Datum: 04.05.1995
Nachdem durch rechtskräftiges Grundurteil vom 01.12.1994 festgestellt worden ist, dass dem Kläger ein Schmerzensgeldanspruch zusteht, macht dieser nach wie vor als solchen 15.000 DM geltend und weist darauf hin, dass [...]